Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Allgemeines

§1.1 Betreuung

Tierbutler verpflichtet sich, die anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen.

§1.2 Preise und Öffnungszeiten

Es gelten die auf der Website www.tierbutler.ch publizierten Preise und Öffnungszeiten. Tierbutler behält sich vor die Preise jederzeit anzupassen. Sofern keine Preise zu einem bezogenen Angebot vorhanden sind muss in Absprache mit dem Kunden ein Preis abgemacht werden. Wurde kein Preis mit dem Kunden definiert und kein vergleichbarer Preis auf der Webseite ersichtlich ist, behält sich Tierbutler vor, einen angemessenen Preis zu bestimmen.

§1.3 Konditionen und Spesen

Grundsätzlich sind alle anfallenden Kosten vor der Betreuung zu bezahlen. Akzteptierte Zahlungsmittel sind Bar, Überweisung oder Twint. Nach Absprache ist es möglich die Kosten per Rechnung zu begleichen. Generell gilt eine Zahlungsfrist von 15 Tagen. Sollten diese überschritten werden, behält sich Tierbutler vor, eine Mahngebühr von 20.- CHF zu erheben.
Alle angegeben Preise verstehen sich ohne Fahrspesen. Ist ein Fahrzeug für die Betreuung notwendig, so werden diese weiterverrechnet. Es werden pro angefallenem Kilometer 0.70 CHF verrechnet.

§1.4 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Personen- und sachbezogene Daten in die Kundendatei von Tierbutler aufgenommen werden darf. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser es handelt sich um einen tierärztlichen Notfall. Tierhalter und -eigentümer erklären sich damit einverstanden, dass Tierbutler Fotos ihrer Tiere auf der Website veröffentlichen darf. Sollte ein Kunde damit nicht einverstanden sein, kann eine explizite schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

§1.5 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle mündlichen und schriftlichen Verträge sowie Dienstleistungen zwischen dem Kunden und Tierbutler wirksam.

§1.6 Haftungsausschluss, Versicherung

Der Tierhalter haftet grundsätzlich für die durch sein Tier verursachten Schäden. Es wird daher der Abschluss einer entsprechender Haftpflichtversicherung mit Deckung für solche Schäden vorausgesetzt. Tierbutler haftet für allfälliges vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.

§1.7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tierbutler ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Tierbutler ist ausschliesslich in 5600 Lenzburg.


§2 Hundebetreuung, Tages- und Ferienhunde

§2.1 Aufnahme

Vor der ersten Betreuung wird mit Hund und Hundehalter ein Probespaziergang unternommen. Bei Bedarf wird zusätzlich ein Probetag vereinbart. Es wird vorausgesetzt, dass ein Hund sich vor Eintritt bei Tierbutler bereits versäubert hat, ansonsten ist Tierbutler explizit darauf hinzuweisen.

§2.2 Gesundheit

Es werden nur Hunde aufgenommen, welche über die Kombi-Impfung verfügen. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuweisen und bei jeder Übernachtung bei der Tierbutler zu deponieren.
Der Hundehalter ist verpflichtet, Tierbutler über alle Besonderheiten wie Krankheiten, Läufigkeit, Parasiten, Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen gegen Mensch oder Tier sowie spezielle Verpflegungsbedürfnisse umfassend zu informieren. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch das Versäumnis der Informationspflicht entstehen. Tierbutler verpflichtet sich alle notwendigen und erwähnten Medikamente dem Tier zu verabreichen.
Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Kann der Hundehalter nicht erreicht werden, entscheidet Tierbutler nach bestem Wissen und Gewissen über die zu treffenden Massnahmen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Tiereigentümers.
Läufige Hündinnen werden nur nach Absprache aufgenommen.

§2.3 Haftung

Der Tierhalter haftet grundsätzlich für die durch sein Tier verursachten Schäden. Es wird daher der Abschluss einer entsprechender Haftpflichtversicherung mit Deckung für solche Schäden verlangt.
Hunde werden vorwiegend in Gruppen gehalten. Die Kundschaft erklärt sich ausdrücklich mit dieser Haltungsform einverstanden und ist sich der Risiken bewusst, die diese Haltungsform beinhalten kann, z.B. Verletzungen durch Spiel oder Rauferei. Dies gilt ebenfalls während des Spazierdienstes.
Tierbutler übernimmt keine Haftung für das Erkranken des Hundes, für Schäden infolge Krankheit, Bissverletzungen, Unfall, Ausreissen oder für den Verlust eines Hundes, sofern ihr kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Tierbutler übernimmt ebenfalls keine Haftung für Verletzungen dritter Hunde, die von dem betreuenden Hund verursacht wurden.

§2.4 Konditionen und Annullationen

Annulation von Tageshunden und Spazierdienst müssen spätestens am Vortag bis 18:00 bekannt gegeben werden, ansonsten werden 50% der Betreuungskosten verrechnet. Sollte die Annullation am selben Tag stattfinden, werden die Betreuungskosten zu 100% weiterverrechnet.
Bei Ferienhunden ist die Stornierung wie folgt mölgich: 30 Tage vor Betreuungsbeginn ist die Stornierung kostenlos möglich. Bei einer Stornierung von 14 bis 29 Tage vor Betreuungsbeginn werden 25% des Betreuungspreises in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung von 7 bis 13 Tage vor Betreuungsbeginn werden 50% des Betreuungspreises in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung von 7 oder weniger Tage vor Betreuungsbeginn wird der volle Betreuungspreis in Rechnung gestellt. Wird das betreute Tier vom Tierhalter früher als vereinbart zurückgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Pensionskosten.


§3 Katzen- und Kleintierbetreuung

§3.1 Aufnahme

Vor der ersten Betreuung des Tieres wird ein Treffen mit der Tierhalter vereinbart. Bei diesem Treffen muss der Tierhalter alle notwendigen Informationen an Tierbutler weitergeben, dass die Versorgung des Tieres gewährleistet werden kann.

§3.2 Gesundheit

Der Tierhalter ist verpflichtet, Tierbutler über alle Besonderheiten wie Krankheiten, Rolligkeit, Parasiten, Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen gegen Mensch oder Tier sowie spezielle Verpflegungsbedürfnisse umfassend zu informieren. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch das Versäumnis der Informationspflicht entstehen. Tierbutler verpflichtet sich alle notwendigen und erwähnten Medikamente dem Tier zu verabreichen.
Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Kann der Hundehalter nicht erreicht werden, entscheidet Tierbutler nach bestem Wissen und Gewissen über die zu treffenden Massnahmen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Tiereigentümers.

§3.3 Haftung

Der Tierhalter haftet grundsätzlich für die durch sein Tier verursachten Schäden während der gesamten Betreuungsdauer.
Tierbutler übernimmt keine Haftung für das Erkranken des Tieres, für Schäden infolge Krankheit, Bissverletzungen, Unfall, Ausreissen oder für den Verlust des Tieres, sofern ihr kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Ebenfalls wird keine Haftung für Verletzungen dritter Tiere übernommen, die von dem betreuenden Tier verursacht wurden.

§3.4 Konditionen und Annullationen

Tierbutler setzt voraus, dass Futter und alle weiteren notwendigen Materialien für die gesamte Betreuungsdauer vorhanden und gut zugänglich platziert sind. Sollte weiteres Futter oder Materialien benötigt werden, werden diese an den Tierhalter weiterverrechnet, sowie allfällige Beschaffungskosten.
Bei Katzen- und Kleintierbetreuung ist die Stornierung wie folgt mölgich: 30 Tage vor Betreuungsbeginn ist die Stornierung kostenlos möglich. Bei einer Stornierung von 14 bis 29 Tage vor Betreuungsbeginn werden 25% des Betreuungspreises in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung von 7 bis 13 Tage vor Betreuungsbeginn werden 50% des Betreuungspreises in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung von 7 oder weniger Tage vor Betreuungsbeginn wird der volle Betreuungspreis in Rechnung gestellt. Wird das betreute Tier vom Tierhalter früher als vereinbart zurückgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Kosten.